1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Punkt Punkt Punkt GmbH, Amtsgericht Leipzig HRB 20925, Tschaikowskistr. 6, 04105 Leipzig, vertreten durch einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführende (nachfolgend "PPP") und
Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Auftraggeber"),
über Dienstleistungen im Bereich Organisationsentwicklung sowie damit verbundene Leistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PPP ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich oder in Textform festgehalten wurden.
2 Art der Leistungen und Eigenverantwortung des Auftraggebers
2.1 PPP erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Organisationsentwicklung.
2.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den Leistungen von PPP um Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) und nicht um Werkleistungen handelt. PPP schuldet daher keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmten wirtschaftlichen Kennzahlen, Veränderungsgrade oder Verhaltensänderungen.
2.3 Organisationsberatung zielt auf das Ermöglichen von Reflexion, das Aufzeigen von Perspektiven und Optionen sowie das Begleiten von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen. Die Verantwortung für Entscheidungen und deren Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
2.4 Die Wirksamkeit von Organisationsentwicklung und Veränderungsprozessen hängt maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von PPP liegen - z. B. Unternehmenskultur, Führungsverhalten, Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Entwicklungen. PPP übernimmt daher keine Garantie für das Erreichen bestimmter Erfolge, Kennzahlen oder Veränderungsgrade. Aussagen zu möglichen Entwicklungen oder Ergebnissen stellen Prognosen oder Einschätzungen dar, keine Zusicherungen im Rechtssinne.
2.5 Der Auftraggeber bleibt in jeder Phase der Zusammenarbeit für seine Entscheidungen, die Auswahl der Maßnahmen sowie deren Umsetzung im eigenen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
2.6 Insbesondere bei systemischen Beratungsformaten, Coachings und Workshops ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, für eine angemessene Nachbereitung und Integration der erarbeiteten Ergebnisse in die Organisation zu sorgen.
2.7. PPP erbringt keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes und keine sonstigen heilkundlichen Leistungen. Etwaige psychische oder gesundheitliche Beschwerden sind durch den Auftraggeber bzw. betroffene Personen durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen behandeln zu lassen.
2.8 PPP darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen. In solchen Fällen bleibt die Verantwortung bei PPP, soweit gesetzlich vorgesehen.
3 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
3.1 Grundlage der Zusammenarbeit ist in der Regel ein schriftliches oder in Textform (z. B. E-Mail) übermitteltes Angebot von PPP, das Leistungen, Honorierung und weitere Rahmenbedingungen beschreibt.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch
die schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots bzw. Beauftragung durch den Auftraggeber oder
die beiderseitige Unterzeichnung eines Projektvertrags oder
die konkludente Annahme des Angebots durch Inanspruchnahme der Leistung durch den Auftraggeber nach Zugang des Angebots.
3.3 Änderungen von Leistungen, Honorierung und sonstigen Rahmenbedingungen eines Vertrages bedürfen der beidseitigen Vereinbarung analog Punkt 3.2.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung gestellt werden.
4.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die für die Durchführung des Auftrags notwendigen internen Voraussetzungen geschaffen sind (z. B. Einbindung relevanter Stakeholder, Kommunikation im Unternehmen, Räumlichkeiten, Technik).
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Tätigkeit von PPP erarbeiteten Maßnahmen, Interventionen und Prozessschritte eigenverantwortlich zu prüfen und deren Umsetzung im eigenen Organisationsbereich ggf. mitbestimmungsrechtlich und rechtlich abzusichern.
4.4 Hat PPP Mehraufwand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z.B. durch unzureichend erfüllte Mitwirkungspflichten wie in 4.1 oder 4.2 benannt, so kann PPP diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
5 Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung von PPP erfolgt auf Grundlage der im Angebot bzw. Projektvertrag vereinbarten Honorare (z. B. zeitbasierte Honorarsätze oder Pauschalen).
5.2 Zusätzlich zur Vergütung werden erforderliche Nebenkosten wie Kosten für Reisen, Übernachtungen, Räume, Ausstattung, Tools, Versorgung der Teilnehmenden, Moderationsmaterial, Druck und Vervielfältigung von Materialien u.ä.m. nach tatsächlichem Anfall und gegen Nachweis berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes oder Pauschalen geregelt sind.
5.3 PPP ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Teilrechnungen (z. B. nach Meilensteinen, monatlich oder nach durchgeführten Terminen) zu verlangen.
5.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist PPP berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Verzugspauschale von 40 € zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von PPP nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6 Stornoregelungen
6.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die angemeldeten Personen zu den vereinbarten Terminen erscheinen bzw. die erforderlichen Voraussetzungen für Online-Formate vorliegen.
6.2 Für Workshops sowie Einzel- oder Gruppenveranstaltungen mit einer Dauer von zwei oder mehr Stunden gilt: Sagt der Auftraggeber diese ab oder verschiebt er sie, dann gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Stornoregelungen:
Absage/Verschiebung bis 9 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei.
Absage/Verschiebung 8 bis 5 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.
Absage/Verschiebung 4 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars.
Absage/Verschiebung 1 Kalendertag oder weniger vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.
6.3 Für Workshops sowie Einzel- oder Gruppenveranstaltungen mit einer Dauer von weniger als 2 Stunden gilt: Sagt der Auftraggeber diese ab oder verschiebt er sie, dann gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Stornoregelungen:
Absage/Verschiebung 4 bis 0 Kalendertage vor dem Termin und mehr als 2x in einem Monat: 50 % des vereinbarten Honorars.
6.4 Im Falle von Terminabsagen durch den Auftraggeber werden bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Nebenkosten analog Punkt 5.2 in jedem Fall in tatsächlich angefallener Höhe in Rechnung gestellt.
6.5 Absagen oder Verschiebungen bedürfen grundsätzlich der Textform (z. B. per E-Mail).
6.6 Muss PPP aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) einen Termin absagen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz weiterer Aufwendungen, sind – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 PPP verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Auftraggeber und dessen Mitarbeitende vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
7.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch für alle Teilnehmenden von Gruppenveranstaltungen, soweit es sich um persönliche oder interne Informationen handelt, die im Rahmen der Zusammenarbeit geteilt werden. PPP wirkt auf entsprechende Vertraulichkeitsregeln in den Gruppenveranstaltungen hin.
7.3 PPP verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Konkrete Regelungen ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzerklärungen von PPP sowie gegebenenfalls aus Verträgen zur Auftragsverarbeitung. Soweit für die Durchführung der Leistungen eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag.
8 Urheber- und Nutzungsrechte
8.1 Alle von PPP erstellten Unterlagen, Konzepte, Modelle, Präsentationen, Arbeitsmaterialien und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt.
8.2 Der Auftraggeber erhält an diesen Unterlagen und Materialien – sofern nichts anderes vereinbart wurde – ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Organisation des Auftraggebers, eine Vervielfältigung über den vereinbarten Umfang hinaus sowie eine Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung von PPP in Textform.
8.3 PPP ist berechtigt, anonymisierte Projekterfahrungen und -beispiele für Lern- und Marketingzwecke zu nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf den konkreten Auftraggeber oder einzelne Personen möglich sind und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
9 Haftung
9.1 PPP haftet für Schäden des Auftraggebers nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PPP, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet PPP nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung von PPP auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder nicht eingetretene erwartete Vorteile – ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend eine andere Haftung vorgesehen ist.
9.4 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
9.5 Ergänzend zu Punkt 2 gilt: PPP übernimmt keine Haftung für Entscheidungen des Auftraggebers aufgrund der Leistungen von PPP.
10 Laufzeit, Kündigung und Beendigung von Verträgen
10.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet ein Vertrag mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
10.2 Rahmenverträge oder längerfristige Beratungsvereinbarungen werden für die im Vertrag festgelegte Laufzeit geschlossen. Sofern nichts anderes geregelt ist, können sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit ordentlich gekündigt werden.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar erscheint.
10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform oder der Textform.
11 Höhere Gewalt
11.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
11.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Strom- und Internetausfälle, Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
11.3 Die Parteien werden sich im Falle höherer Gewalt unverzüglich gegenseitig informieren und nach praktikablen Lösungen (z. B. Terminverschiebung, Umstellung auf Online-Formate) suchen.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig.
12.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform oder der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
12.5 Diese AGB treten am 16.06.2026 bzw. mit Unterzeichnung des Vertrages, der auf sie Bezug nimmt, in Kraft.